Die wichtigsten Förderprogramme für Startups und Gründer im Jahr 2024 im Überblick

Foiˆrderprogramme Startup Finanzierung 2024

Die Startup-Szene trat dem neuen Jahr 2024 optimistisch gegenüber, obwohl die letzten Jahre durch zahlreiche Krisen geprägt waren und viele junge Unternehmen mit den Auswirkungen zu kämpfen hatten. Ganz besonders beschäftigten viele Startups im letzten Jahr die großen Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung. Denn die belastende wirtschaftliche Situation traf auch private Investoren, welche ihre Finanzmittel vorsichtiger verteilten und insgesamt weniger Investments tätigten. 

Insbesondere in dieser Phase sind staatliche Fördermittel für junge Unternehmen deshalb enorm wichtig – fast jedes zweite Startup greift darauf zurück, wie der Startup Monitor 2023 ermittelte. Zwar sind private Investoren und Venture Builder wie die Scale Now wichtige Ansprechpartner und Geldgeber für junge Unternehmen. Doch insbesondere in sehr frühen Phasen führt für viele Gründerinnen und Gründer kein Weg vorbei an staatlichen Förderprogrammen.

Wie sieht es also im Jahr 2024 mit Förderprogrammen aus, welche spannenden Fördergelder gibt es und für wen sind sie geeignet? Wir fassen alles Wichtige zu staatlichen Fördermitteln in diesem Jahr zusammen!

Inhaltsverzeichnis:

KMU-innovativ

KMU-innovativ ist ein Förderprogramm des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das seit 2009 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördert. Der Fokus liegt auf risikoreichen industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Mit der Initiative soll gezielt die Spitzenforschung im deutschen Mittelstand unterstützt werden.

Voraussetzungen:

  • Das Programm richtet sich an KMU und Startups.
  • Förderfähige Technologiefelder sind Bioökonomie, Biomedizin, Elektronik und autonomes Fahren, Forschung für zivile Sicherheit, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechniken, Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialforschung, Photonik und Quantentechnologien, Ressourceneffizienz und Klimaschutz sowie Zukunft der Wertschöpfung.

Bewerbung:

  • Der Antrag auf Förderung kann jederzeit eingereicht werden. Die Bewertung der Bewerbung erfolgt zum 15. April und 15. Oktober 2024, wonach bei positiver Rückmeldung ein Förderantrag gestellt werden kann.

Förderung:

  • Die max. Förderquote für Forschungs- und Entwicklungskosten für gewerbliche Unternehmen beträgt 50 Prozent in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen. Für KMU kann diese um zusätzliche 10 Prozent erhöht werden.
  • Die Förderung ist auf keinen Höchstbetrag begrenzt.

Mehr Informationen zu KMU-innovativ gibt es hier.

Green Startup DBU-Förderung

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert Unternehmensgründungen und Startups mit Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit. Unterstützt werden Gründungen, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.

Voraussetzungen:

  • Förderfähig sind Green Startups in der Gründungsphase sowie bereits gegründete Startups, die nicht älter als fünf Jahre sind.
  • Für die Förderung müssen Startups auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.

Bewerbung:

  • Der Antrag auf Förderung kann jederzeit eingereicht werden.

Förderung:

  • Die Förderung erstreckt sich auf die Tätigkeit als Gründer, Ausstattung sowie unternehmerische Kompetenzen von max. 125.000 Euro eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Form regelmäßiger Auszahlungen.
  • Gefördert werden Startups für max. 24 Monate.

Mehr Informationen zur DBU-Förderung gibt es hier.

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt insbesondere Studenten und Absolventen bei der Entwicklung eines Businessplans und bei der Vorbereitung der Unternehmensgründung für innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsideen mit Hilfe von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen.
  • Das Stipendium richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventen, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter sowie Wissenschaftler aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Bewerbung:

  • Die Antragstellung kann jederzeit durch Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erfolgen.

Förderung:

  • Die Förderung erstreckt sich auf die Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts sowie Sachausgaben in Form von max. 30.000 Euro für Gründungsteams und Coachings für max. 5.000 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
  • Die Förderdauer erstreckt sich über max. ein Jahr.

Mehr Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium gibt es hier.

Forschungszulage für FuE-Vorhaben (FZulG)

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) unterstützt insbesondere KMU in ihren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), um den Standort Deutschland als Investitionsziel zu stärken.

Voraussetzungen:

  • Förderfähig sind steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
  • Die Förderung bezieht sich auf FuE-Vorhaben, soweit sie der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.

Bewerbung:

  • Der Antrag auf Förderung kann jederzeit eingereicht werden.

Förderung:

  • Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage. 
  • Die max. Summe für Forschungszulagen für ein FuE-Vorhaben liegt bei 15 Millionen Euro.

Mehr Informationen zur FZulG gibt es hier.

EIC Accelerator

Der EIC Accelerator unterstützt auf europäischer Ebene KMU sowie Startups bei der Entwicklung hochriskanter, disruptiver Innovationen mit erheblichem Marktpotenzial und dem Ziel europäischer oder internationaler Skalierung. 

Voraussetzungen:

  • Förderfähig sind KMU sowie Startups mit disruptiven, hochrisikoreichen Innovationen mit großem Marktpotenzial.
  • Die Förderung ist vor allem für Unternehmen vorgesehen, die europäisch bzw. international skalieren möchten.

Bewerbung:

  • Zu den Stichtagen 13. März und 3. Oktober können im Jahr 2024 Anträge eingereicht werden.

Förderung:

  • Die Förderung erfolgt in der Regel als Mischfinanzierung aus einer Finanzhilfe sowie Risikokapital in Form von Eigenkapital.
  • Finanzhilfen werden bis max. 2,5 Millionen Euro (Förderquote 70 Prozent) ausgezahlt. Der Umfang des Eigenkapitals liegt zwischen 0,5 und 15 Millionen Euro.

Mehr Informationen zum EIC Accelerator gibt es hier.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Das Programm INVEST unterstützt Startups bei der Kapitalbeschaffung, indem private Investoren durch Zuschüsse in ihren Investments finanziell unterstützt werden. So soll mehr privates Wagniskapital mobilisiert werden.

Voraussetzung:

  • Das Programm richtet sich an junge Unternehmen und Startups, die jünger als sieben Jahre sind, sowie deren private Investoren, welchen im Rahmen der Förderung Anteile ihrer Investition als Erwerbszuschuss zurückerstattet werden.
  • Der geförderte Investor muss mindestens 10.000 Euro als Erstinvestition in das Unternehmen einbringen.

Bewerbung:

  • Der Antrag auf Förderung kann jederzeit eingereicht werden.

Förderung:

  • Die Förderung umfasst einen Erwerbszuschuss von 25 Prozent bei direktem Anteilserwerb oder einem Wandeldarlehen. Pro Investment pro Person ist eine Investitionssumme von max. 200.000 Euro förderfähig.
  • Pro Person gibt es ein “INVEST-Budget” in Höhe von 100.000 Euro für Erwerbszuschüsse, wonach keine weitere INVEST-Förderung mehr ausgezahlt wird.

Mehr Informationen zu INVEST gibt es hier.

Gründungsstipendium NRW

Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Unternehmensgründungen im Bereich zukunftsorientierte Technologien und innovative Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen:

  • Das Programm richtet sich an Gründer und Gründungsinteressierte, die in den letzten zwölf Monaten ein Startup gegründet haben oder bis zu einem Jahr nach der Antragstellung gründen werden.
  • Das Fördergebiet erstreckt sich auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Bewerbung:

  • Der Antrag auf Förderung kann jederzeit eingereicht werden.

Förderung:

  • Im Rahmen des Stipendiums werden die Gründer mit 1.200 Euro pro Monat pro Person für den privaten Lebensunterhalt und Ausgaben für das Startup für max. ein Jahr unterstützt.

Weitere Informationen zum Gründungsstipendium NRW gibt es hier.

Pro FIT

Die Pro FIT Projektfinanzierung der Investitionsbank Berlin (IBB) richtet sich an Technologieunternehmen in der Frühphase und erfolgt in Form von Zuschüssen und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben. Im Fokus stehen neu gegründete, kleine Unternehmen und Startups in Berlin.

Voraussetzungen:

  • Das Programm richtet sich an KMU oder Nicht-KMU im Verbund mit KMU/ Forschungseinrichtungen.
  • Die Geschäftsidee muss einen technologisch innovativen Kern aufweisen.
  • Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
  • Das Fördergebiet erstreckt sich auf das Bundesland Berlin.

Bewerbung:

  • Der Antrag auf Förderung kann jederzeit eingereicht werden.

Förderung:

  • Die Projektfinanzierung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 400.000 Euro und/ oder zinsverbilligten Darlehen bis zu 1 Millionen Euro.
  • Die Förderung erstreckt sich über Kosten für projektbezogene Personalausgaben, Fremdleistungen, Materialausgaben, Schutzrechtsanmeldungen, Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung sowie indirekte Projektausgaben.

Mehr Informationen zu Pro FIT gibt es hier.

BayTOU

Das Förderprogramm BayTOU unterstützt Unternehmensgründer und junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen in Bayern.

Voraussetzungen:

  • Noch nicht gestartete Gründungsvorhaben in zukunftsträchtigen Technologiebereichen können sich für die Förderung bewerben.
  • Das Programm richtet sich an gründungsinteressierte Personen sowie an technologieorientierte KMU, die seit weniger als sechs Jahren existieren.
  • Das Fördergebiet erstreckt sich auf das Bundesland Bayern.

Bewerbung:

  • Der Antrag auf Förderung kann jederzeit eingereicht werden.
  • Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 wirksam.

Förderung:

  • Die Förderung erfolgt über Zuschüsse in der Konzept- oder Entwicklungsphase.
  • Die Höhe der Förderung beschränkt sich auf max. 35 Prozent zuwendungsfähiger Kosten in der Konzeptphase und max. 45 Prozent bei einem Entwicklungsvorhaben. Technologische Arbeiten in der Konzeptphase sind auf max. 26.000 Euro begrenzt. Bei Softwareentwicklungen beträgt die max. Fördersumme 150.000 Euro.

Mehr Informationen zu BayTOU gibt es hier.

Das Angebot staatlicher Förderprogramme für junge Unternehmen ist sehr vielfältig. Für Startups und Gründer sind diese Förderungen schon lange von großer Bedeutung, doch werden sie in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und zurückhaltender privater Investitionen noch wichtiger, speziell in einem sehr frühen Stadium.

Insbesondere, wenn junge Unternehmen allerdings mehr brauchen als nur eine finanzielle Unterstützung, dann sind Venture Builder wie die Scale Now durch ihren vollumfänglichen Ansatz genau die richtigen Ansprechpartner. In welchen fünf Kerndisziplinen wir bei der Scale Now junge Unternehmen hands-on unterstützen, das erfahrt ihr hier.